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AbmahnVZ: Die Sache mit dem VZ
1. März, 2008 von Stefan OßwaldNach den ganzen Abmahnungen seitens StudiVZ hat sich der Markenblog die Sache mit dem VZ mal näher angeschaut.
Dem gibt es eigentlich nur noch hinzuzufügen das StudiVZ in seinen Abmahnungen ja nicht das „VZ“ an sich ankreidet. In den Schreiben beruft man sich auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen, die nach dem Prinzip „Interesse(ngruppe) +VZ“ gebildet werden.
Kategorie : Quernetzt, Social Media DE, Social Networks, SQnstiges
Kommentare
10. Juni 2008 um 12:16
„Interesse(ngruppe) +VZ“
geht es hier um beliebige Interessengruppe oder nur um Schüler/Studenten?